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Alle Fakten: Bayerisches Krippengeld

Habt ihr schon das Bayerische Krippengeld beantragt? Seit Januar 2020 entlastet Bayern euch Eltern bei den Kinderbetreuungsbeiträgen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was?
    Der Freistaat erstattet Elternbeiträge von bis zu 100 € pro Kind und Monat. Es werden nur Beiträge erstattet, die tatsächlich getragen werden (und nicht etwa vom Jugendamt bezahlt werden).
  • Für wen?
    Eltern mit Kindern im Krippenalter, deren Kinder mindestens 1 Jahr alt sind und eine Kita oder Tagespflege besuchen, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert wird (nur bis zu einer bestimmten haushaltsbezogenen Einkommensgrenze). Das gilt auch für Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern.
  • Wie?
    Einfach den Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.

Infos unter 0931/ 32090929 oder  www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/

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