Hauptinhalt
Alle Fakten: Bayerisches Krippengeld
Habt ihr schon das Bayerische Krippengeld beantragt? Seit Januar 2020 entlastet Bayern euch Eltern bei den Kinderbetreuungsbeiträgen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Was?
Der Freistaat erstattet Elternbeiträge von bis zu 100 € pro Kind und Monat. Es werden nur Beiträge erstattet, die tatsächlich getragen werden (und nicht etwa vom Jugendamt bezahlt werden). - Für wen?
Eltern mit Kindern im Krippenalter, deren Kinder mindestens 1 Jahr alt sind und eine Kita oder Tagespflege besuchen, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert wird (nur bis zu einer bestimmten haushaltsbezogenen Einkommensgrenze). Das gilt auch für Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern. - Wie?
Einfach den Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.
Infos unter 0931/ 32090929 oder www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/