Finanzielle Unterstützung
Alleinerziehende Eltern können grundsätzlich alle Familienleistungen wie z.B. Kindergeld und Elterngeld und je nach Einkommen ergänzend existenzsichernde Leistungen wie z.B. Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten. Zusätzlich gibt es einige Leistungen, die sich speziell an Alleinerziehende richten oder Leistungen, die spezielle Regelungen für Alleinerziehende vorsehen:
Unterhaltsvorschuss
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Der Vater/die Mutter meines Kindes zahlt keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt: Kommt Unterhaltsvorschuss in Betracht?
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Muss ich Angaben zum Vater des Kindes machen?
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Wie lange und in welcher Höhe bekomme ich den Unterhaltsvorschuss?
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Gibt es Unterhaltsvorschuss auch, wenn der andere Elternteil verstorben ist?
Der Unterhaltsvorschuss ist die bedeutsamste Leistung speziell für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für das Kind zahlt. Er kann längstens bis zur Volljährigkeit gezahlt werden:
Broschüre zum Unterhaltsvorschuss auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums
Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Um alleinerziehende Eltern zusätzlich zu unterstützen, gibt es für sie einen steuerlichen Entlastungsbetrag.
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Welche Voraussetzungen muss ich für den steuerlichen Entlastungsbetrag erfüllen?
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Wie hoch ist der Entlastungsbetrag? Steigt der Betrag mit der Kinderzahl?
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Wo kann ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Alleinerziehende erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt und Sie Kindergeld erhalten. Informationen zu den Voraussetzungen, zur Höhe und wie Sie den Entlastungsbetrag erhalten können, finden Sie auf dem BayernPortal und in der Broschüre „Steuertipps für Familien“:
Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf dem „Bayernportal“
Übertragung der Kinderfreibeträge auf Alleinerziehende
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Ich bin alleinerziehend. Der Vater/die Mutter meines Kindes beteiligt sich weder am Unterhalt noch an der Betreuung des Kindes. Kann ich die Kinderfreibeträge allein bekommen?
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Was muss ich für die Übertragung des Kinderfreibetrags tun?
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Bekomme ich gleichzeitig Kindergeld und die Kinderfreibeträge?
Bei der Einkommensbesteuerung gibt es für jedes zu berücksichtigende Kind den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Diese Freibeträge stehen grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils hälftig zu.
Bei Alleinerziehenden gibt es Besonderheiten: Unter bestimmten Voraussetzungen können die hälftigen Freibeträge des anderen Elternteils auf den allein erziehenden Elternteil übertragen werden.
Hier finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung in Betracht kommt:
Broschüre „Steuertipps für Familien“, Kapitel IX. Entlastungen für allein erziehende Elternteile:
Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende
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Was ist der Mehrbedarfszuschlag?
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Welche Voraussetzungen muss ich für den Mehrbedarfszuschlag erfüllen?
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Wie hoch ist der Mehrbedarfszuschlag?
Alleinerziehende, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, erhalten für ihren Mehrbedarf einen Zuschlag für ihre Kinder. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder. Zuständig für den Mehrbedarfszuschlag ist Ihr örtliches Jobcenter.
Informationen zur Höhe des Mehrbedarfszuschlags auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Mütter und Väter, die nach der Geburt zu Hause bleiben oder weniger in ihrem Beruf arbeiten möchten, um sich um ihr Kind zu kümmern.
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Wie lange bekomme ich als alleinerziehendes Elternteils Basiselterngeld?
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Welche Voraussetzungen gelten hierfür?
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Können Alleinerziehende auch vom Elterngeldplus profitieren?
Informationen zu allen Fragen rund um das Elterngeld finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Alleinerziehende können Hilfe erhalten, wenn sie schuldlos in Not geraten sind, die sie aus eigenen Kräften nicht bewältigen können.
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Finanzielle Notlage: Unter welchen Voraussetzungen unterstützt die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“?
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Wie hilft die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ Alleinerziehenden?
Im Mittelpunkt der Förderung der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" stehen insbesondere auch alleinerziehende Elternteile. Den Antrag stellen Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Informationen zur „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ und den Hilfen für Familien in Not.
