Gesetzliche Grundlagen der Kindertagesbetreuung
Kinder brauchen Sicherheit. Nähe. Verlässlichkeit. Deshalb gelten in Bayern klare Regeln für die Kindertagesbetreuung. Jede Einrichtung arbeitet mit einem festen Schutzkonzept – gegen Gewalt, gegen Übergriffe, gegen alles, was Kinder gefährdet. Eltern müssen spüren: Mein Kind ist hier gut aufgehoben.
Der Rechtsanspruch gilt für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag – bis zum Schuleintritt. So entsteht Verlässlichkeit: für Kinder, für Familien, durch die Planung vor Ort. Weil immer mehr Familien einen Platz brauchen, aber auch weil sich die Gegebenheiten wandeln, geht Bayern neue Wege. Mit flexiblen Betreuungsformen und Modellprojekten.
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