Finanzielle Unterstützung

Mehrkindfamilien sind Familien mit drei oder mehr Kindern. Sie werden – wie alle Familien – finanziell unterstützt. Die meisten Leistungen – insbesondere das Kindergeld - werden pro Kind gezahlt. Manche Leistungen hängen von der Kinderzahl ab oder sind nach Alter der Kinder gestaffelt und damit gerade für Mehrkindfamilien besonders relevant.

Elterngeld

Mit der steigenden Kinderzahl kann auch ein höheres Elterngeld gezahlt werden.

  • Wie viel Elterngeld bekomme ich?

  • Wann wird ein Geschwisterbonus gezahlt?

  • Erhöht sich das Elterngeld für Mehrlinge?

  • Was ist der Mehrlingszuschlag? Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag?

Zuständige Behörde für das Elterngeld ist in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Auf der Webseite des ZBFS finden Sie alle Informationen zum Elterngeld.

Unter „Häufige Fragen – Berechnung Höhe“ finden Sie am Seitenende mehr Infos zur Elterngeldhöhe, zum Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist für Mehrkindfamilien besonders interessant: Die Kinderzahl spielt bei der Einkommensprüfung eine Rolle und der Kinderzuschlag wird pro Kind gewährt.

  • Was ist der Kinderzuschlag?

  • Welche Voraussetzungen muss meine Familie erfüllen?

  • Wo stelle ich den Antrag?

Der Kinderzuschlag ist - wie das Kindergeld - bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.

Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Mit dem KiZ-Lotsen können Sie herausfinden, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt.

Neben dem Kinderzuschlag kommt für Mehrkindfamilien häufig auch Wohngeld in Betracht. Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner können Sie herausfinden, ob Ihre Familie voraussichtlich einen Wohngeldanspruch hat.

Wenn Sie etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, kommen für Ihre Kinder auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Betracht.

Informationen zum Wohngeld auf dem BayernPortal

Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe auf dem BayernPortal

Für Familien mit drei oder mehr Kindern sowie für einkommensschwächere Familien gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weitere finanzielle Befreiungen im schulischen Bereich:

Lernmittelfreiheit auch für Atlanten und Formelsammlungen

Schülerbeförderung ab der 11. Jahrgangsstufe: Keine Eigenbeteiligung erforderlich.

„Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“

Kinderreiche Familien können von der Landesstiftung Hilfe erhalten, wenn sie unverschuldet in Not geraten sind.

  • Wer erhält finanzielle Hilfen?

  • Welche Hilfe gibt es für kinderreiche Familien, Schwangere und Alleinerziehende?

  • Gibt es für meine Drillinge eine besondere Unterstützung?

Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können – etwa durch Arbeitslosigkeit oder einen Unfall - in eine Notlage geraten. Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ bietet Hilfe für kinderreiche Familien in Not. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Sie werden nach der individuellen Notlage vergeben.

Informationen zu den Stiftungsleistungen und den Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des ZBFS

Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten für Mehrlinge

Der Bayerische Ministerpräsident übernimmt für Geburten ab 1. Januar 2018 auf Antrag die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen. Mit der Ehrenpatenschaft ist eine einmalige finanzielle Zuwendung von 1.000 Euro je Kind verbunden. Mit der Übernahme der Patenschaft erkennt der Freistaat Bayern die besonderen Herausforderungen für die Familie an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben.

Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft des Bayerischen Ministerpräsidenten auf dem BayernPortal

Mehrkindfamilienkarte

Gemeinsam mit dem Kolpingwerk Landesverband Bayern e.V., dem Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. möchte die Bayerische Staatsregierung Familien mit drei oder mehr Kindern mit der Mehrkindfamilienkarte unter die Arme greifen. Ziel der Mehrkindfamilienkarte ist es, den Familien zu Vergünstigungen und Erleichterungen zu verhelfen. Auf diese Weise kann die Karte einen wertvollen Beitrag für die Lebensqualität von Eltern und Kindern im ganzen Land leisten.

Die Mehrkindfamilienkarte wird auf Antrag ausgegeben.

Informationen zur Mehrkindfamilienkarte auf der Webseite des Kolpingwerks Landesverband Bayern.

Das Kolpingwerk Landesverband Bayern e. V. bietet kinderreichen Familien mit dem GroßfamilienService weitere Informationen rund um Erholung, Bildung und Beratung.

GroßfamilienService

Weitere Informationen zu Mehrkindfamilien