Unterstützung für Alleinerziehende
Alleinerziehende haben meist auch finanzielle Herausforderungen zu schultern. Neben den Leistungen für alle Familien sind die folgenden beiden Leistungen speziell auf Alleinerziehende zugeschnitten:
Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
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Der Vater/die Mutter meines Kindes zahlt nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt. Was kann ich tun?
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Wie lange kann ich den Unterhaltsvorschuss beziehen? Wie hoch ist er?
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Muss ich Angaben zum Vater machen?
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Wo muss ich den Antrag stellen?
Sie können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt für Ihr Kind zahlt. Unterhaltsvorschuss gibt es längstens bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
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Was ist der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wie hoch ist er? Steigt er mit der Kinderzahl?
Den steuerlichen Entlastungsbetrag gibt es für Alleinerziehende, wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt und Sie Kindergeld erhalten. Mit dem steuerlichen Entlastungsbetrag wird die verteuerte Haushaltsführung von alleinstehenden Alleinerziehenden im Steuerrecht berücksichtigt. Der Entlastungsbetrag wird über die Lohnsteuerklasse II beim Finanzamt beantragt.
Informationen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf dem Bayernportal
Bei einzelnen Leistungen gibt es zudem besondere Regelungen für Alleinerziehende.
