Bayerische Familienleistungen
Welche bayerischen Familienleistungen kommen für Sie in Betracht?
Familienerholung
Bayern unterstützt Familien, die sich einen gemeinsamen Familienurlaub nicht leisten können. Gefördert werden Familienurlaube in förderfähigen Familienferienstätten. Der Förderantrag ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen.
Auf der Webseite des ZBFS finden Sie alle Informationen rund um die Förderung der Familienerholung, von den Voraussetzungen bis hin zur Förderhöhe.
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Wenn die gesetzlichen Leistungen für Schwangere oder für Familien nicht ausreichen, kann in bestimmten Notlagen die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind finanziell unterstützen. Das Angebot richtet sich insbesondere auch an kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Die Leistungen sind freiwillig, es besteht kein Rechtsanspruch.
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In welchen Fällen springt die Stiftung ein?
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Wo kann ich einen Antrag stellen?
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Gibt es Einkommensgrenzen?
Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales finden Sie weitere Infos und Antragsformulare.
Beitragszuschuss (bis 31.12.2026)
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen und bezuschusst die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat. Der Beitragszuschuss ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.
Informationen zum Beitragszuschuss finden Sie auf der Webseite des Familienministeriums
Für Kleinkinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, kommen auch das Bayerische Familiengeld und das Bayerische Krippengeld in Betracht.
Für beide Leistungen ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales zuständig.
Informationen zum Familiengeld
Informationen zum Bayerischen Krippengeld
