Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wenn Ihr Einkommen nicht reicht, den Lebensunterhalt Ihrer Familie sicherzustellen, kann auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II) zurückgegriffen werden. Diese kommen auch als aufstockende Leistungen ergänzend zum Erwerbslohn oder zum Arbeitslosengeld in Betracht. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II umfassen insbesondere den Regelbedarf für Kleidung, Ernährung, Strom sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung (für Mieter die „Warmmiete“).
-
Wer ist anspruchsberechtigt?
-
Wie hoch ist der aktuelle Regelbedarf?
-
Wo stelle ich den Antrag?
Info-Tipp:
Wenn Sie insbesondere Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, können Sie für Ihr Kind auch Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.
Weiterlesen
Elternzeit
-
Wie lange habe ich Anspruch auf Elternzeit?
-
Welche Möglichkeiten gibt es, zur Betreuung meines Kindes im Beruf kürzer zu treten und gleichzeitig den Kontakt zu meiner Arbeit aufrecht zu erhalten?
Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.
Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesfamilienministeriums zum Herunterladen.
Broschüre „Steuertipps für Familien“
Sie suchen kompakt alle relevanten steuerlichen Informationen für Familien? Vom Kindergeld und den Kinderfreibeträgen über den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis hin zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten – zu all diesen Themen gibt die Broschüre „Steuertipps für Familien“ des Bayerischen Finanzministeriums einen Überblick.
Broschüre „Steuertipps für Familien“ zum Herunterladen.
Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld
Auf wie viele Kinderkrankentage haben Eltern Anspruch? Wer gilt als alleinerziehend? Wie hoch ist das Kinderkrankengeld? Wo beantrage ich das Kinderkrankengeld?
