Kindergeld und Kinderfreibetrag

Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag tragen zur finanziellen Entlastung von Familien bei. Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger. Durch die Kinderfreibeträge wird das Existenzminimum eines Kindes bei der Besteuerung des Einkommens der Eltern freigestellt. Ob das Kindergeld oder der jährliche Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der jährlichen Berechnung Ihrer Einkommensteuer.

  • Wie lange bekomme ich Kindergeld?
  • Wo muss ich Kindergeld beantragen?
  • Wie hoch ist der Kinderfreibetrag? Wie setzt er sich zusammen?

Zuständig für das Kindergeld ist die Familienkasse, eine Behörde der Bundesagentur für Arbeit. Mehr Informationen zum Kindergeld und zu den Kinderfreibeträgen sowie die Kontaktdaten der Familienkassen in Bayern finden sie im BayernPortal:

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