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Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Zum 1.11.2020 startet die Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern. Damit werden Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.

  • Der Förderantrag ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu stellen. Die ZBFS-Website bietet sämtliche Infos sowie Formulare zur Kinderwunschförderung: zum ZBFS?
  • Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Förderverfahren finden Sie auf der Seite des ZBFS: Kontakt und Ansprechpartner
  • Rechtliche Grundlagen der Kinderwunschförderung: Die Bayerische Richtlinie zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen finden Sie hier   sowie die Richtlinie des Bundes  über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion.
  • Weitere Informationen zur Kinderwunschbehandlung erhalten Sie außerdem auf dem Informationsportal des Bundesfamilienministeriums . Dort finden Sie auch den „Fördercheck “, der Ihnen aufzeigt, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Förderung einer Kinderwunschbehandlung erfüllen.

Was sind die Voraussetzungen, um einen Zuschuss zu erhalten?
Wie viele Versuche werden gefördert?
Können auch nicht verheiratete Paare den Zuschuss erhalten?
Welche Kinderwunschbehandlungen werden gefördert?