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Nur in Bayern: Familiengeld

Die meisten Familienleistungen – wie z. B. das Kindergeld – gibt es bundesweit. Zusätzlich und nur in Bayern gibt es das Bayerische Familiengeld. Mit dem Familiengeld wird die Erziehungsleistung der Eltern anerkannt und Wertschätzung spürbar.

Das Familiengeld steht für Wahlfreiheit:

Denn Eltern wissen selbst am besten, welche Betreuung für ihr Kind am förderlichsten ist. Sie können selbst entscheiden, welche Bildung, Erziehung und Betreuung für ihr Kind „richtig“ ist.

Mit dem Familiengeld bekommen Familien mit kleinen Kindern, die zwei Jahre Familiengeld beziehen, insgesamt mehr Geld als mit den früheren Leistungen, dem Betreuungsgeld und dem Landeserziehungsgeld zusammen. Gerade auch einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern profitieren vom Familiengeld.

Vom Bayerischen Familiengeld haben bis Ende 2023 bereits mehr als 910.000 Kinder im Freistaat profitiert. Bisher wurden über 4 Milliarden Euro an die Familien ausgezahlt.

Wahlfreiheit für Familien

Gerade Eltern mit kleinen Kindern haben unterschiedliche Vorstellungen, wie ihr Kind betreut werden soll. Für einige Eltern ist klar: „Ich möchte mit meinem Kind gerade in den ersten Jahren so viel Zeit wie möglich verbringen. Diese Zeit wird mir nicht nochmal geschenkt.“ Andere Eltern möchten möglichst früh den Kontakt ihrer Kinder mit anderen Kindern fördern und entscheiden sich für die Kita. Und manche Eltern können sich die Kita zwar vorstellen, sagen aber: „Mein Kind ist noch nicht so weit.“ Alle Eltern mit kleinen Kindern müssen hier für sich und ihr Kind den passenden Weg herausfinden.

Zu diesen ganz persönlichen Einstellungen zur Kinderbetreuung kommt der finanzielle Aspekt: Gerade die Phase der Familiengründung ist meist verbunden mit einem geringeren Einkommen und zugleich höheren Ausgaben durch den Familienzuwachs.

Die bayerische Politik will Familien Wahlmöglichkeiten bieten und so Freiräume schaffen, das Familienleben nach den eigenen Vorstellungen zu organisieren.

Auf einen Blick: Familiengeld

Bayern ist das einzige Bundesland in Deutschland, das alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern mit einer eigenen Landesleistung stärkt.

Junges Paar hilft Kleinkind auf Klettergerüst.

Mit dem bayerischen Familiengeld stärkt der Freistaat Eltern, erkennt ihre Erziehungsleistung an und macht Wertschätzung spürbar. (Foto: iStock/Getty)

Vom Bayerischen Familiengeld profitieren Eltern von ein- und zweijährigen Kindern. Mit dem Familiengeld wurden die früheren Leistungen, das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld, gebündelt und aufgestockt.

Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200 Euro. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt.

Wir machen es den bayerischen Familien so leicht wie möglich: Wer in Bayern Elterngeld erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. 99 % der Eltern erhalten Familiengeld somit, ohne dass sie tätig werden müssen.

INFO

Eine Übersicht zu vielen wichtigen Fragen liefert das
Infoblatt „Bayerisches Familiengeld“

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Familienministeriums.