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FAQs zu: "Wissen die nicht eh schon alles?" - Sexuelle Aufklärung in Zeiten digitaler Medien
In unserem Live-Web-Coaching am 14.11.2024 gab es viele Tipps für Eltern rund um sexuelle Aufklärung und Medienerziehung. Die Aufzeichnung können Sie hier ansehen. Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen aus unserem Chat und die Antworten mit weiterführenden Infos.
Inhaltsverzeichnis
Über Sexualität und Körperveränderungen reden
Überlegen Sie sich erst einmal, welche zentralen Inhalte Sie vermitteln wollen, ohne Angst zu machen. Sie können sich auch Unterstützung holen und sagen: „Ich habe eine Broschüre/ein Buch besorgt – da kannst du mal reinschauen oder wir können es auch gemeinsam anschauen.“ Es gibt viele Info-Materialien – suchen Sie etwas aus, womit Sie selbst etwas anfangen können. Viele Broschüren rund um Sexualität finden Sie z. B. im Portal der BzGA. Erkennen Sie an, dass es nicht ganz einfach ist und versuchen Sie trotzdem ein Gespräch zu führen.
Kinder sollten über Veränderungen in der Pubertät aufgeklärt werden, bevor diese Veränderungen passieren, damit sie nicht unnötige Ängste haben und sich darauf einstellen können, was mit ihrem Körper geschieht. Bei der Blutung könnten sie sonst z. B. denken, dass sie krank sind. Jungs sollten über den ersten Samenerguss Bescheid wissen – dass er beispielsweise unerwartet in der Nacht passieren kann. Einen Beitrag zur Menstruation gibt es auf Loveline – dem Jugendportal der BzGA.
Spätestens dann, wenn Kinder die ersten Fragen stellen, sollten Sie diese altersgerecht beantworten. Das kann schon im Vorschulalter sein, dann stellen Kinder beispielsweise Fragen wie „Wo kommen die Babys her?“ Nehmen Sie die Fragen Ihrer Kinder immer ernst, dann stellen sie weitere und wissen, dass sie immer zu Ihnen kommen können. Es genügt, jede Frage kurz zu beantworten. Wenn Ihre Kinder mehr wissen möchten, werden sie weitere Fragen stellen. Mehr Infos rund um Aufklärung finden Sie beim Bayerischen Erziehungsratgeber.
Sie können diese Begriffe nutzen, um mit Ihren Kindern über Sexualität ins Gespräch zu kommen. Oft wissen Kinder gar nicht, was das genau heißt und es ist sehr reizvoll, die Reaktion der Erwachsenen auf diese Begriffe zu sehen. Am besten reagieren Sie gelassen und kommen darüber ins Gespräch. Wichtig ist, dass Sie die Fragen Ihrer Kinder ehrlich und in kindgerechter Sprache beantworten. Sie können auch Broschüren oder Aufklärungsbücher für das jeweilige Alter Ihres Kindes zu Hilfe nehmen.
Mehr Tipps zu altersgerechter Aufklärung gibt es beim Bayerischen Erziehungsratgeber.
Bieten Sie sich in einem passenden Moment vorsichtig als Ansprechpartnerin an. Sie können ihm auch Broschüren bereitlegen, die er dann in Ruhe für sich selbst durchblättern kann. Hilfreich könnte z. B. die Broschüre „Jungenfragen“ der BzGA sein – Sie können dieseüber diesen Link kostenlos herunterladen.
Zeigen Sie ihm, dass Sie ein toleranter Ansprechpartner sind. Lassen Sie ihm aber offen, mit wem er reden möchte. Vielleicht fühlt er sich zunächst wohler, mit anderen Menschen, die sich auch zum selben Geschlecht hingezogen fühlen, zu sprechen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihn etwas belastet, könnten Sie ihm sagen, dass es online Möglichkeiten gibt, um anonym darüber zu sprechen – egal zu welchem Thema. Anonyme Chat-Beratung von Jugendlichen für Jugendliche gibt es z. B. bei realtalk. Telefonische oder Online-Beratung gibt es bei der Nummer gegen Kummer.
Sie können Ihrem Sohn erklären, dass bei Kindern erst einmal andere Sachen im Mittelpunkt stehen: die Entwicklung von Freundschaften, das Entdecken von Gemeinsamkeiten (z. B. bei Hobbies).
Menschen haben dann Sex miteinander, wenn beide sich dazu bereit fühlen und wirklich Sex haben wollen – also Lust darauf haben. In der Regel entwickeln erst Jugendliche/junge Erwachsene den Wunsch, körperliche Verbundenheit erleben zu wollen, aber auch Verantwortung übernehmen zu können. Verantwortung dafür, dass aus einer körperlichen Beziehung ein Baby entstehen kann. Deshalb ist es frühestens ab 14 Jahren erlaubt, Sex miteinander zu haben, da man dann Jugendlichen zutraut, auch verantwortlich mit der Verhütung einer Schwangerschaft umzugehen.
Wenn sich Ihr Sohn schon für das Thema Verhütung interessiert, finden Sie mehr Infos für Ihr Gespräch hier: Zum Artikel rund um Verhütung beim Bayerischen Erziehungsratgeber.
Sie haben eine klare Regel aufgestellt. Wenn es ihrer Tochter hilft, zu entspannen, ist das völlig o.k., solange sie diese Regel einhält. Mehr zur Frage „Wie reagiere ich, wenn mein Kind an seinen Genitalien herumspielt“ finden Sie beim Bayerischen Erziehungsratgeber.
Sexualität und Medien
Wichtig ist auf jeden Fall, die Mediennutzung altersgemäß zu beschränken und zu begleiten. Außerdem sollten Kinder u. Jugendliche wissen, dass das Inhalte sind, die für Erwachsene gemacht sind – nicht für Kinder oder Jugendliche – und dass es gut sein kann, dass diese Inhalte peinlich, verstörend, ekelhaft oder auch gruselig wirken. Ganz wichtig ist auch die Info: Das bildet nicht reale Sexualität ab, sondern es ist eine übertriebene Darstellung nach Drehbuch – wie bei einem Actionfilm, wo auch mit vielen Tricks gearbeitet, die nichts mit der Realität zu tun haben.
Darüber hinaus sollten Eltern ihren Kindern / Jugendlichen Möglichkeiten mit an die Hand geben, wie diese reagieren können, wenn sie etwas sehen, das sie nicht mögen, eklig, beängstigend etc. finden: „Du kannst es wegklicken, du kannst mit uns darüber sprechen oder mit einer anderen Person, z. B. mit der Patentante, der Schulsozialarbeiterin, dem Vertrauenslehrer usw.“
Mehr Infos gibt es im Infoblatt „Wie spreche ich mit meinem Kind über pornografische Inhalte im Netz?“.
Manchmal ist es für Jugendliche aber auch zu beschämend, sich im direkten Kontakt an jemanden zu wenden, dafür gibt es Online-Beratung oder Telefonnummern, an die sie sich anonym wenden können. Bei JUUUPORT helfen beispielsweise Jugendliche und junge Erwachsene vertraulich und kostenlos bei allen Problemen im Netz weiter.
Hier ist es wichtig zu unterscheiden, um welche Inhalte es sich handelt:
- Pornografie (Personen die zu sehen sind, sind über 18 Jahre): Der Besitz ist nicht strafbar. Wenn solches Material allerdings Minderjährigen zur Verfügung gestellt wird, ist das strafbar.
- Kinderpornografie (Personen, die zu sehen sind, sind unter 14 Jahre): Der Besitz, das Zugänglichmachen und die Verbreitung ist immer strafbar. Wenn eine Person dieses Material aber beispielsweise auf Ihrem Smartphone hat, um damit bei der Polizei Anzeige zu erstatten oder wenn sie unfreiwillig in den Besitz gekommen ist, wird das in der Regel nicht mehr strafverfolgt.
- Jugendpornografie (Personen, die zu sehen sind, sind 14 – 17 Jahre alt): Der Besitz, die Verbreitung und das Zugänglichmachen in der Öffentlichkeit ist strafbar, es sei denn, das Material wurde in gegenseitigem Einverständnis und zum ausschließlich persönlichen Gebrauch angefertigt, beschafft oder widergegeben.
Suchen Sie mit Ihrer Tochter über Ihre berechtigte Sorge das Gespräch. Mehr Infos zum Thema „Sexting“ finden Sie in den Medienbriefen.
Weitere Fragen
Bei körperbetonten Spielen gibt es diese Regeln:
- Sie sollten immer nur freiwillig stattfinden.
- Es sollten nur Kinder beteiligt sind, die etwa auf dem gleichen Alters- und Entwicklungsstand sind.
D. h., wenn der kleine Bruder wesentlich jünger ist, sollte er in dem Fall nicht beteiligt sein. Außerdem wäre es sinnvoll, mit den Eltern der anderen Kinder darüber zu sprechen, damit sie informiert sind, dass das passiert und nicht überrascht werden, wenn ihr Kind davon erzählt.
Mehr zum Thema „Doktorspiele“ finden Sie beim Bayerischen Erziehungsratgeber.
Vermutlich ist ihr Sohn in der Pubertät. Da kann dieses Verhalten auch normal sein und das Selbstwertgefühl steigt mit wachsendem Alter wieder. Trotzdem ist es gut, dass Sie sich darüber Gedanken machen. Wenn es Ihnen nicht normal vorkommt, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Es kann auch etwas Anderes dahinterstecken. Hier finden Sie eine Erziehungsberatungsstelle in Ihrer Nähe.